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Berliner Polizei erkennt an: Einsatz von Zivilpolizist*innen auf der #unteilbar-Demo 2018 war rechtswidrig

21. Jan 2020 | Pressemitteilung

Wie heute bekannt wurde, hat die Berliner Polizei bereits mit Schreiben vom 05.12.2019 anerkannt, dass der Einsatz von sogenannten Tatbeobachter*innen bei der #unteilbar-Demo am 13.10.2018 rechtswidrig war. Das #unteilbar-Bündnis hatte hiergegen geklagt, nachdem der Einsatz der Zivilpolizist*innen bekannt geworden war.
 
§ 12 des Versammlungsgesetzes sieht vor, dass sich Polizeibeamt*innen, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, dem Leiter oder der Leiterin der Versammlung zu erkennen zu geben haben. Häufg verstößt die Berliner Polizei aber gegen diese Regelung, indem sie Beamt*innen als sog. „Tatbeobachter*innen“ oder kurz „Tabos“ in Versammlungen schickt, die dann in der Demo mitlaufen und im Nachhinein berichten. Zu jeder Einsatzhundertschaft gehören u.a. vier bis sechs solcher Tatbeobachter*innen.
 
Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak und Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle, die das Bündnis in dem Rechtsstreit vertreten, sind zufrieden ob dieses Einsehens der Polizei. „Die Berliner Polizei hat die geltende Rechtslage nun doch noch zur Kenntnis genommen. Das Gesetz ist derart klar formuliert, dass es keinen Zweifel über die Rechtswidrigkeit des Tatbeobachter*innen- Einsatz geben kann“, so Rechtsanwältin Dr. Luczak. Dr. Stolle moniert zwar, dass „die Polizei so einer schriftlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts zuvorkommt. Dennoch hoffen wir, dass die Berliner Polizei sich nun auch bei kommenden Demos an das Versammlungsgesetz hält.“
 
Felix Müller, einer der Sprecher*innen von #unteilbar unterstreicht: „Die Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten ist ein wichtiges Anliegen von #unteilbar. Dass die Berliner Polizei auf unserer Demo am 13.10.2018 gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat, haben wir empört zur Kenntnis genommen. Das Eingeständnis der Polizei werten wir als Teilerfolg.“
 
Kontakt:
Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak: 030 54 71 67 72 | luczak@kottbusserdamm.net
Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle: 030 44 67 92 16 | stolle@dka-kanzlei.de
#unteilbar-Presseteam: +49 1521 32 54 467 | presse@unteilbar.org
 
Verwaltungsgericht Berlin, Verwaltungsstreitsache Lukas Theune ./. Land Berlin / VG 1 K 153.19

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